Aufgaben und Leistungen
Die Kreishandwerkerschaft ist die Geschäftsstelle der Handwerksinnungen für den Landkreis OPR. Sie versteht sich als „Rathaus des Handwerks“ und ist für die Innungsmitglieder der Partner in vielen wichtigen Fragen.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die Kreishandwerkerschaft Kraft Gesetz 1990 gebildet, hat Satzungen zu erfüllen und ist durch eine ehrenamtliche Vertreterversammlung und einen Vorstand aus den beigetretenen Handwerksunternehmen tätig. Die Verwaltung wird von der Geschäftsführung geführt, die den Vorstand berät und die laufenden Verwaltungsgeschäfte führt.
Die Körperschaft wird vertreten durch den Kreishandwerksmeister,
Herrn Björn Loock und die Geschäftsführerin, Frau Sarah Lindemann.
Sie nimmt die Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks wahr und hat die von der Handwerkskammer Potsdam innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Anordnungen und Vorschriften durchzuführen, besonders die Begleitung der Lehrlingsausbildung.
Beratung und Auskünfte
- zur Existenzgründung
- zum Arbeits- u. Sozialrecht
- zu Tarifverträgen
- zu VOB-Fragen
- zu Bildungsseminaren
- Kontrollen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ( Formular Hinweis Verdacht Schwarzarbeit )
- zu Sicherheitsvorschriften des arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienstes
Durchführung von
- Mitgliederversammlungen der Innungen
- Zwischen- und Gesellenprüfungen
- Freisprechungsfeiern
- Prüfstützpunktkontrollen
- AU-, AUK-, GAP- und GPS- Kontrollen in allen Kfz Betrieben des Landkreises OPR
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